United Skies
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
United Skies

Forum von der Allianz United Skies von airlinesim.de
 
StartseiteStartseite  Neueste BilderNeueste Bilder  AnmeldenAnmelden  Login  

 

 Allianzregeln

Nach unten 
AutorNachricht
bourret

bourret


Anzahl der Beiträge : 525
Alter : 46
Anmeldedatum : 30.12.08

Allianzregeln Empty
BeitragThema: Allianzregeln   Allianzregeln EmptyDi 30 Dez 2008 - 23:48

(Stand: 29.04.2010)

A. Grundsätzliches

1. Die United Skies ist ein Zusammenschluss verschiedener Spieler des Spiels Airlinesim. Alle Mitglieder der Allianz nehmen an dem Spiel auf dem Server Devau teil.
2. Die Allianz setzt sich das Ziel, durch eine exklusive Zusammenarbeit der beteiligten Spieler, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Spielern zu erlangen. Die Fairness steht hierbei jedoch stets an vorderster Stelle. Eine detaillierte Auflistung der Ziele der Allianz findet sich an anderer Stelle.
3. Alle Mitglieder achten die Spielregeln des Spiels Airlinesim. Ein Verstoß gegen die Regeln (z.B. mehrere Accounts) führen zu einem Ausschlussverfahren innerhalb der Allianz.
4. Die Allianz ist demokratisch organisiert. Alle Entscheidungen werden per Abstimmung getroffen. Bei einem Unentschieden zählt die Stimme des Vorstandes doppelt.

B. Aufnahme in die Allianz

1. Jeder Spieler von Airlinesim kann sich um die Aufnahme in die United Skies bewerben. Die Bewerbung ist nur möglich, wenn a) die Allianzregeln vollkommen akzeptiert werden und b) die Aufnahmebedingungen erfüllt werden. Diese lauten:
• Ein Flottendurchschnittsalter von höchstens 15 Jahren, wobei die älteste betriebene Maschine das Alter von 25 Jahren nicht übersteigen darf.
• Das Kabinenmanagement sowie die Serviceeinstellungen müssen den Gegebenheiten sinnvoll entsprechen. Es ist nicht zulässig, eine First-Class Airline mit Standardsitzen zu betreiben, gleichzeitig kann jedoch ein Low-Cost-Carrier eine entsprechend geringere Qualität bieten.
• Die Flotte muss den Marktbedürfnissen angepasst gewählt sein. Eine Vorgabe seitens der Allianz erfolgt jedoch nicht.
• Alle Airlines der Partnerholdings genießen ein Exklusivrecht für Interlining. Weitere IL-Abkommen sind zulässig, sofern dadurch die Interessen eines anderen Allianzmitglieds nicht berührt werden. Neue Interliningabkommen sind mit den Mitgliedern der Allianz abzustimmen. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden kein Veto, kann das Interlining durchgeführt werden.
• Die Bewerbung kann frühestens einen Monat nach Gründung der ältesten Gesellschaft der Holding erfolgen.

2. Die Bewerbung erfolgt schriftlich im Forum der United Skies. Der Bewerber hat dabei seine Holding vorzustellen, sowie seine persönlichen Ziele und Erwartungen an die Allianz aufzuzeigen. Die Mitglieder der Allianz stimmen intern über eine Aufnahme ab. Dabei gilt die einfache Mehrheit. Kommt es zu keiner Entscheidung, zählt die Stimme des Vorstands doppelt.
3. Hat ein Bewerber die Bewerbungsphase erfolgreich durchlaufen, wird er „Mitglied auf Probe“. Dieser Status wird 14 Tage beibehalten, danach entscheiden die Mitglieder der Allianz über eine endgültige Aufnahme.


C. Mitgliedschaften
1. Alle Mitglieder nehmen mit ihrer gesamten Holding an der Allianz teil. Eine Teilnahme mit nur einer Airline ist nur dann möglich, wenn diese die einzige in der entsprechenden Holding ist.
2. Jede teilnehmende Holding muss mindestens eine Passagierfluggesellschaft besitzen. Holdings, die nur Cargo- Airlines betreiben, können leider nicht aufgenommen werden.
3. Jede Holding ist unabhängig von der Anzahl der enthaltenen Unternehmen ein gleichberechtigtes Mitglied der Allianz. Eine Beschränkung der Gesellschaften pro Holding besteht nicht.
4. Neue Unternehmensgründungen durch Allianzmitglieder sind mit der Allianz abzustimmen. Eine Nichtbeachtung führt zu einem Ausschlussverfahren.
5. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Logos, etc. dem Allianzdesign anzupassen.
6. Jedes Mitglied muss seine Gesellschaften eindeutig definieren. Es stehen folgende Optionen zur Verfügung:

• Interkontinental-Airline: Eine Interkontinental-Airline fliegt ab einem Hub Strecken im In- und Ausland. Sie verfügt über eine angemessene Anzahl an Fluggerät um am Hub eine hohes Umsteigeaufkommen zu erzeugen.
• Regional-Airline: Eine Regional-Airline beschränkt sich auf Flüge in einem regional Raum. Sie darf neben dem Hub-Land in Abhängigkeit der Region nur eine kleine Anzahl anderer Länder anfliegen.Hierbei ist auch der Ballungsraum ausschlaggebend.
Regional-Airlines dienen Interkontinental-Airlines als Hub. Sie dürfen keine eigenen Langstreckenflüge betreiben.
• Cargo-Airline: Eine Cargo-Airline befördert keine Passagiere und fliegt nur Fracht.

7. Eine Änderung dieses Status ist nur in Absprache mit der Allianz möglich.



D. Vorstand

1. Der Vorstand hat die Aufgabe, die Allianz nach Außen zu vertreten, sowie bei Unstimmigkeiten innerhalb der Allianz zu schlichten.
2. Der Vorstand wird durch die Mitglieder der Allianz für 3 Monate gewählt.
3. Der Vorstand besteht aus einer Person, eine weitere wird als Vertreter gewählt.
4. Jedes Mitglied kann beliebig oft zum Vorstand gewählt werden.
5. Die Wahl wird durch den amtierenden Vorstand organisiert.
6. Der stellvertretende Vorstand vertritt diesen bei Abwesenheit von mehr als 3 Tagen. Ist auch der stellvertretende Vorstand im gleichen Zeitraum verhindert, ernennt der Vorstand einen kommissarischen Vertreter.
7. Der Vorstand kann auf Antrag eines Mitglieds der Allianz abgewählt werden. Für eine Abwahl sind 2/3 aller Stimmen erforderlich. Die Neuwahl ist in diesem Fall durch den stellvertretenden Vorstand zu organisieren. Dieser übernimmt bis zur Neuwahl kommissarisch die Funktionen des Vorstands.
8. Der Vorstand hat in allen Abstimmungen eine einfache Stimme. Nur wenn es zu keiner eindeutigen Entscheidung kommt, zählt die Stimme des Vorstands in allen Fällen doppelt.

E. Verhaltensregeln

1. Jedes Mitglied verpflichtet sich nach seinen persönlichen Möglichkeiten am Geschehen in der Allianz zu beteiligen. dazu gehört vor allem die Teilnahme an den allianzinternen Diskussionen im Forum der Allianz.
2. Abwesenheiten von länger als einer Woche sind im dafür vorgesehenen Teil des Forums zu ver-merken. Dies ist vor allem im Hinblick auf Abstimmungen wichtig.
3. Jedes Mitglied ist sich bewusst, das öffentliche Auftritte, beispielsweise im AS-Forum stets die gesamte Allianz repräsentieren. Daher ist hier besonders auf die Form und die Haltung gegenüber anderen Mitspielern zu achten.
4. Es ist den Mitgliedern nicht gestattet, sich neben der United Skies auch bei anderen Allianzen zu engagieren (betrifft nur den Server Devau). Hierzu gehört auch die Bewerbung bei anderen Allianzen bei laufender Mitgliedschaft in der United Skies.
5. Jedes Mitglied muss anderen Allianzmitgliedern die volle Kooperation gewährleisten. Es ist nicht zulässig, einzelne Mitglieder abzulehnen.
6. Eine Nichtbeachtung der Punkte E1 – E5 hat ein Ausschlussverfahren des betroffenen Mitglieds zur Folge.

F. Ausschlussverfahren

1. Ein Ausschlussverfahren kann durch jedes Mitglied beantragt werden. Dabei müssen die Gründe, die zu dem Verfahren führen, offen gelegt werden.
2. Das beschuldigte Mitglied hat 3 Tage Zeit (ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens) sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Nach Ablauf dieser Frist entscheiden die Mitglieder der Allianz über einen Ausschluss. Das beschuldigte Mitglied ist hierbei auch stimmberechtigt. Es zählt die einfache Mehrheit. Kommt es zu keinem Ergebnis zählt die Stimme des Vorstands doppelt.

G. Gültigkeit

1. Die Allianzregeln sind unbefristet gültig.
2. Ein Abänderungsverfahren kann nur durch den Vorstand erfolgen. Der Vorstand ist dazu angehalten ein Verfahren einzuleiten, wenn mindestens zwei Mitglieder dies ersuchen.
3. Eine Abänderung muss mit 2/3 der Stimmen beschlossen werden. Es gilt eine Beratungsfrist von 3 Tagen ab Verfahrenseröffnung.
Nach oben Nach unten
 
Allianzregeln
Nach oben 
Seite 1 von 1

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
United Skies :: Archiv :: Allianzregeln-
Gehe zu: